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zu § 50 VersVG (Höllwerth)

Höllwerth9. LfgDezember 2021

Der Versicherer haftet nur bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Inhaltsübersicht

Schrifttum:

Armbrüster, Zur Verantwortung für die Festlegung des bedarfsgerechten Versicherungswertes in der Gebäudeversicherung, VersR 1997, 931;

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