Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
d) Gewerbliche Tätigkeiten außerhalb von Betriebsstätten 1 , 2
(1) Gewerbetreibende dürfen insbesondere3, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist4, im Rahmen ihres Gewerbes5