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zu § 4 ZustG (Gitschthaler)

Gitschthaler5. AuflMai 2019

Stellung des Zustellers

 

Wer mit der Zustellung betraut ist (Zusteller), handelt hinsichtlich der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Zustellung als Organ der Behörde, deren Dokument zugestellt werden soll.

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