Der Versicherer hat den Schadenersatz in Geld zu leisten.
Inhaltsübersicht
Schrifttum:
Dietz, Wiederherbeigeschaffte versicherte Sachen (1993);
Der Versicherer hat den Schadenersatz in Geld zu leisten.
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Schrifttum:
Dietz, Wiederherbeigeschaffte versicherte Sachen (1993);