Ist eine Berichtigung von Bekanntmachungen erforderlich, so ist diese ebenso bekannt zu machen wie die ursprüngliche Bekanntmachung.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Jänner 2007
Ist eine Berichtigung von Bekanntmachungen erforderlich, so ist diese ebenso bekannt zu machen wie die ursprüngliche Bekanntmachung.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Jänner 2007