§ 473 Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus beträgt die Vergütung 2 Euro.
[Eingefügt mit GREx, BGBl I 2021/86]
§ 473 Für die Zustellung von Schriftstücken und deren Anschlag im Haus beträgt die Vergütung 2 Euro.
[Eingefügt mit GREx, BGBl I 2021/86]