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zu § 472 EO (Zirngast)

Zirngast35. LfgJuni 2022

§ 472 Für die Verhaftung oder Vorführung einer Person außerhalb eines Exekutionsverfahrens sowie für den Vollzug einer einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt beträgt die Vergütung 10 Euro; für die Übergabe eines Kindes oder einer sonstigen schutzberechtigten Person 30 Euro.

[Eingefügt mit GREx, BGBl I 2021/86]

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