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zu § 46 UVP-G

Altenburger/Berger2. AuflSeptember 2010

Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmungen

 

§ 46. (1) Dieses Bundesgesetz tritt, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt wird, am 1. Juli 1994 in Kraft.

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