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zu § 46 DSt (Wiesinger)

Wiesinger1. AuflOktober 2022

Sechster Abschnitt
Rechtsmittelverfahren

 

Erkenntnisse des Disziplinarrats können mit dem Rechtsmittel der Berufung, Beschlüsse, auch solche über die Höhe der Kosten nach § 41, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden. Zur Entscheidung über die Rechtsmittel ist der Oberste Gerichtshof berufen.

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