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zu § 46 AußStrG (Klicka/Rechberger)

Klicka/Rechberger3. AuflOktober 2020

Rekursfrist

 

(1) Die Frist für den Rekurs beträgt vierzehn Tage. Sie beginnt mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des selbständig anfechtbaren Beschlusses.

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