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zu § 42 BVergG (Öhler/Schramm)

Öhler/Schramm1. LfgMärz 2009

(1) Die für die Durchführung eines nicht offenen Verfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines geladenen Wettbewerbes maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.

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