vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 409 ABGB (Klingenberg)

Klingenberg3. AuflMärz 2018

d) vom verlassenen Wasserbeete;

 

Wenn ein Gewässer sein Bett verlässt, so haben vor allem die Grundbesitzer, welche durch den neuen Lauf des Gewässers Schaden leiden, das Recht, aus dem verlassenen Bette oder dessen Werte entschädigt zu werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte