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zu § 39 ZustG (Gitschthaler)

Gitschthaler5. AuflMai 2019

Vollziehung

 

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der §§ 28a, 28b, 30 bis 32 und § 37b der Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesregierung betraut.

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