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zu § 394 ZPO (Rechberger/Klicka)

Rechberger/Klicka5. AuflMai 2019

Urteil auf Grund von Verzicht

 

(1) Verzichtet der Kläger bei der mündlichen Streitverhandlung auf den geltend gemachten Anspruch, so ist die Klage auf Antrag des Beklagten auf Grund des Verzichtes durch Urteil abzuweisen.

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