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zu § 38 GlBG (Kletečka/Köck)

Kletečka/Köck2. AuflNovember 2021

Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

 

(1) Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes des § 31 hat die betroffene Person Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

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