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zu § 36 StVergRG 2018 (Schnabl)

Schnabl1. LfgAugust 2020

Auf bei Inkrafttreten dieses Gesetzes laufende Vergabeverfahren ist das StVergRG 2012 anzuwenden, ebenso auf Verfahren, die beim Landesverwaltungsgericht zu diesem Zeitpunkt anhängig sind.

IdF LGBl 2018/62

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