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zu § 366 ZPO (Rechberger/Klicka)

Rechberger/Klicka5. AuflMai 2019

(1) Gegen den Beschluss, durch welchen die Ablehnung eines Sachverständigen verworfen oder eine schriftliche Begutachtung angeordnet wird, findet ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statt.

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