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zu § 366 EO (Höllwerth)

Höllwerth38. LfgMärz 2023

§ 366 Der Vollzug der Haft ist nicht vom Erlag eines Kostenvorschusses abhängig zu machen.

[IdF EO-Nov 1991, BGBl 1991/628; Überschrift idF Art 1 Z 320 GREx, BGBl I 2021/86]

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