Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
Verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden
(1) 1 2Der Gewerbetreibende hat zusätzlich zu den in § 365p festgelegten Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden