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zu § 35 ZaDiG 2018

Leixner3. AuflSeptember 2022

Ausnahmen von den Informationsanforderungen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld

 

(1) Bei bestimmten Zahlungsinstrumenten gelten Ausnahmen von den Informationsanforderungen. Die Ausnahmen gemäß Abs. 2 bis 4 gelten, wenn im entsprechenden Rahmenvertrag

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