vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 35 UmgrStG (Hirschler)

Hirschler1. AuflNovember 1999

Verlustabzug

I. Verlustübergang von spaltender Gesellschaft auf Nachfolgegesellschaft

Für den Übergang des Verlustabzugs der spaltenden Gesellschaft bestimmt § 35 UmgrStG, dass dieser nach Maßgabe des § 4 UmgrStG auf die übernehmende Gesellschaft übergeht.

1
Allgemeine Voraussetzungen: Allgemeine Voraussetzungen für den Verlustübergang sind somit11Vgl ausführlich dazu oben die Ausführungen zu § 4 UmgrStG.:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!