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zu § 35 PfandBG (Wessely)

Wessely1. AuflOktober 2022

Andere verwaltungsrechtliche Maßnahmen

 

Die FMA kann bei einem der in § 33 genannten Verstöße unbeschadet sonstiger Befugnisse nach anderen Verwaltungsvorschriften folgende verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergreifen:

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