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zu § 34 GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

Dienstleistungen auf dem Gebiet des Postwesens 1

 

2 , 3Keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung4 bedarf es für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Postwesens5 mit Ausnahme des Geld- und Zahlungsverkehrs6 (§ 1 Abs. 1 BWG), wenn diese von Gewerbetreibenden erbracht werden.

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