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zu § 349 (Reisner)

Reisner5. LfgAugust 2015

(1) Soweit die Vollziehung der in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten nicht Landessache ist, ist mit der Vollziehung

1. der §§ 18, 44 Abs. 3, 50, 52 Abs. 1, 55 Abs. 2, 134 Abs. 3, 186, 205 Abs. 4, 211, 216 Abs. 1, 219 Abs. 2, 270 Abs. 3, 275, 349 Abs. 2 der Bundeskanzler,

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