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zu § 348 BVergG 2018 (Reisner)

Reisner2. LfgJänner 2021

H. Reisner

 

Über einen Antrag auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, längstens jedoch binnen sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.

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