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zu § 340 BVergG (Aicher)

Aicher4. LfgDezember 2014

Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Solidarhaftungen sowie Rücktritts- und andere Gestaltungsrechte unberührt.

idF BGBL I 2006/17

Stand der Kommentierung September 2013

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