Frotz/Hügel/Popp8. LfgAugust 1999
Anweisungen
(1) Anweisungen, wodurch von dem Anweisenden einem Dritten eine Leistung an eine andere Person aufgetragen wird, vom Werte der Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 vH.