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zu § 33 Tarifpost 4 GebG

Frotz/Hügel/Popp8. LfgAugust 1999

Anweisungen

 

(1) Anweisungen, wodurch von dem Anweisenden einem Dritten eine Leistung an eine andere Person aufgetragen wird, vom Werte der Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 vH.

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