§ 32. (1) Parteistellung in Verwaltungs(straf)verfahren hat:
nach den §§ 26, 27 Abs 1, 2 oder 3, 28 das Amt für Betrugsbekämpfung,1 in den Fällen des § 29 Abs 1 in Verbindung mit § 13 das Kompetenzzentrum LSDB,nach den § 29 Abs 1 in Verbindung mit § 14 und in den Fällen des § 27 Abs 1 zweiter Satz und § 27 Abs 4 der zuständige Träger der Krankenversicherung,2