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zu § 326 (Pointner)

Pointner5. LfgOktober 2015

Über Anträge auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, spätestens 6 Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden.

IdF BGBl I 2013/128

Stand der Kommentierung: Oktober 2015

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