Der Besitzer kann zur Angabe des Rechtsgrundes nicht aufgefordert werden.
Der Besitzer einer Sache hat die rechtliche Vermutung eines gültigen Titels für sich; er kann also zur Angabe desselben nicht aufgefordert werden.
Der Besitzer kann zur Angabe des Rechtsgrundes nicht aufgefordert werden.
Der Besitzer einer Sache hat die rechtliche Vermutung eines gültigen Titels für sich; er kann also zur Angabe desselben nicht aufgefordert werden.