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zu § 320 ABGB (Kodek)

Kodek3. AuflAugust 2011

Wirkung des bloßen Titels.

 

Durch einen gültigen Titel erhält man nur das Recht zum Besitz einer Sache, nicht den Besitz selbst. Wer nur das Recht zum Besitz hat, darf sich im Verweigerungsfall nicht eigenmächtig in den Besitz setzen; er muß ihn vom ordentlichen Richter mit Anführung seines Titels im Wege Rechtens fordern.

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