Bollenberger/Spitzer2. AuflOktober 2022
Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
(1) Anfechtbar sind folgende, nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrage auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlungen: