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zu § 311a EO (Höllwerth)

Höllwerth38. LfgMärz 2023

§ 311a Bei Aufschiebung einer Exekution zur Hereinbringung einer Forderung auf wiederkehrende Leistungen wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a werden bereits vollzogene Exekutionsakte aufgehoben; der Pfandrang bleibt erhalten.

[Eingefügt durch EO-Nov 2003, BGBl I 2003/31]

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