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zu § 2 VermGebV 2016

Twaroch4. AuflOktober 2022

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Vermessungsgebührenverordnung 2011, BGBl. II Nr. 332/2011, außer Kraft.

(2) § 1 Tarif C in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 236/2018 tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft

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