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zu § 2 EPG (Gitschthaler)

Gitschthaler2. AuflSeptember 2021

Wesen der eingetragenen Partnerschaft

 

Eine eingetragene Partnerschaft können nur zwei Personen begründen (eingetragene Partner). Sie verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

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