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Kataster- und Vermessungsrecht, Twaroch
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zu § 29 VermG
Twaroch
4. Aufl
Oktober 2022
(1)
Die Verordnung gemäß § 28 Abs. 2 hat zu enthalten
die Bezeichnung der Katastralgemeinde, für welche die Neuanlegung erfolgt ist,
die Bezeichnung des Ortes, wo der Entwurf eingesehen werden kann,
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