vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 29 HVertrG

Petsche/Petsche-Demmel2. AuflNovember 2014

Schluss- und Übergangsbestimmungen

 

§ 29. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1993 in Kraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte