2. Hauptstück
Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen von Kapitalgesellschaften
(1) Die Bestimmungen dieses Hauptstückes gelten für Unternehmen, die unter den II. Teil fallen, aus einer grenzüberschreitenden Umwandlung von Kapitalgesellschaften im Sinne des EU-Umgründungsgesetzes hervorgehen oder hervorgehen sollen und ihren Sitz im Inland haben oder haben werden, wenn
