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zu § 253 BVergG 2018 (Mayr)

Mayr3. LfgJuli 2023

C. Mayr

 

(1) Der Sektorenauftraggeber hat Nachweise für die Darlegung der beruflichen Zuverlässigkeit gemäß § 251 Abs. 1 Z 2 festzulegen, die belegen, dass in Bezug auf den Unternehmer kein Ausschlussgrund vorliegt.

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