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zu § 251 ZPO (Fucik)

Fucik5. AuflMai 2019

Für das Mahnverfahren, das mit Hilfe automationsunterstützter Datenverarbeitung durchgeführt wird, gelten folgende Besonderheiten:

Seite 1270

Klagen und andere Schriftsätze im Mahnverfahren können in einfacher Ausfertigung und ohne Beibringung von Rubriken überreicht werden; § 81 Abs 1 bleibt unberührt;

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