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zu § 24 AÜG (Schrattbauer)

Schrattbauer1. AuflFebruar 2020

Sprachliche Gleichbehandlung

 

Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

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