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zu § 24 ArbVG (Runggaldier/Potz)

Runggaldier/Potz3. LfgMärz 2007

(1) Die Bestimmungen des gehörig kundgemachten Mindestlohntarifes sind innerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches unmittelbar rechtsverbindlich.

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