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zu § 22 PRG (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflOktober 2021

§ 22. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG , ABl. Nr. L 326 vom 11.12.2015 S. 1, umgesetzt.

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