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zu § 21 ArbVG (Runggaldier/Potz)

Runggaldier/Potz4. LfgDezember 2007

(1) Die Erklärung eines Kollektivvertrages zur Satzung ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen. Die Kundmachungskosten hat der Bund zu tragen. Die Satzung ist einem Kataster einzuverleiben.

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