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zu § 212 IO (Schoditsch)

Schoditsch2. AuflOktober 2022

Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens

 

Wird das Abschöpfungsverfahren vorzeitig eingestellt und ist hinreichendes Vermögen vorhanden oder wird ein angemessener Kostenvorschuß geleistet, so ist das Insolvenzverfahren auf Antrag eines Insolvenzgläubigers wieder aufzunehmen.

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