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zu § 18 Staatsgrenzgesetz

Twaroch4. AuflOktober 2022

Verfahrensbestimmungen

 

Auf das Verfahren des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen und des Vermessungsamtes nach § 8 ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991 anzuwenden.

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