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zu § 174 BVergG (Schramm/Öhler)

Schramm/Öhler1. LfgMärz 2009

3. Abschnitt
Auftragsarten

 

Für Sektorenauftraggeber gelten die Bestimmungen über Auftragsarten (§§ 4 bis 9) des 2. Teiles dieses Bundesgesetzes.

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