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zu § 172 (Reisner)

Reisner5. LfgOktober 2015

Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke der Bereitstellung von Flughäfen, Häfen und anderen Verkehrsendeinrichtungen für Beförderungsunternehmen im Luft-, See- oder Binnenschiffsverkehr.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: Oktober 2015

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