Mohr/Eriksson2. AuflOktober 2022
Verfahren bei Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens
(1) An dem wieder aufgenommenen Insolvenzverfahren nehmen auch die Gläubiger teil, deren Ansprüche zwischen der Aufhebung und der Wiederaufnahme des Insolvenzverfahrens entstanden sind.