Im Sinne dieses Gesetzes ist
»Erkundigung« das Verlangen von Auskunft und das Entgegennehmen einer Mitteilung von einer Person,Seite 446
Im Sinne dieses Gesetzes ist
»Erkundigung« das Verlangen von Auskunft und das Entgegennehmen einer Mitteilung von einer Person,Seite 446